Grund- und Ersatzversorgungstarif
Mit unserem Grundversorgungstarif stellen wir sicher, dass Sie in Niederspannung zuverlässig mit Strom versorgt werden. Wenn Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderweitigen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie mit Energie, ohne Formalitäten. Denn als Ihr örtlicher Grundversorger haben wir die Pflicht, Ihre Energielieferung zu gewährleisten.
Als Haushaltskunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Abgaben und Steuern
Die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis dieses Preisblattes enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden, die Stromsteuer sowie alle gesetzlichen Umlagen und Aufschläge.
Die Höchstsätze der Konzessionsabgaben betragen gemäß Konzessionsabgabenverordnung für Stromlieferungen nach der Schwachlastregelung in der Niedertarifzeit (NT) ohne Umsatzsteuer 0,61 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 0,73 Cent/kWh), für sonstige Stromlieferungen ohne Umsatzsteuer 1,32 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 1,57 Cent/kWh).
Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden, genießen Vorrang.
Die Arbeitspreise und der Höchstpreis werden dann in diesen Gemeinden entsprechend herabgesetzt. Die Stromsteuer beträgt 2,05 Cent/kWh (mit Umsatzsteuer 2,44 Cent/kWh).